PrivacyMaster besteht nicht nur aus einem einzelnen KI-Dienst. Für die Bearbeitung können mehrere technische Komponenten zusammenwirken. Dazu gehören die PrivacyMaster-Arbeitsumgebung, zwei ergänzende KI-Modelle sowie Funktionen zur Dokumentenverarbeitung, Speicherung und Bereitstellung von Arbeitsergebnissen. Welche konkrete Kombination eingesetzt wird, richtet sich nach Aufgabe, Datenart und Bereitstellungsmodell.
Zwei KI-Modelle als fachliche Arbeitsgrundlage
PrivacyMaster kann zwei KI-Modelle einbeziehen, um Inhalte aus unterschiedlichen Perspektiven zu bearbeiten und Ergebnisse miteinander zu vergleichen. Ein Modell kann beispielsweise eine erste Struktur oder Ausarbeitung vorbereiten. Ein weiteres Modell kann zusätzliche Gesichtspunkte, Abweichungen oder mögliche Lücken aufzeigen.
Die Übereinstimmung mehrerer Modelle ist jedoch kein Beleg für Richtigkeit. Sämtliche Ergebnisse bleiben Arbeitsgrundlagen und werden durch qualifizierte Mitarbeitende geprüft und verantwortet.
Anbieter und Modell sind nicht dasselbe
Ein Anbieter kann unterschiedliche Modelle, Tarife, Speicheroptionen und technische Schnittstellen bereitstellen. Für die datenschutzrechtliche Bewertung reicht es deshalb nicht aus, nur den Namen eines Modells zu betrachten. Maßgeblich sind auch der konkrete Dienst, die Vertragsform, die Einstellungen und der tatsächliche Verarbeitungsweg.
Dies gilt insbesondere für mögliche Speicherungen, die Verwendung von Eingaben zu anderen Zwecken, Unterauftragnehmer und Datenübermittlungen.
Auswahl nach Aufgabe und Schutzbedarf
Nicht jedes System ist für jede Information geeignet. Vor dem Einsatz werden deshalb die verfügbaren Rahmenbedingungen betrachtet. Zu den relevanten Auswahlkriterien gehören insbesondere:
- Zweck und Umfang der geplanten Verarbeitung,
- Art und Schutzbedarf der verwendeten Informationen,
- vertragliche Regelungen und Rollen der Beteiligten,
- Speicherung, Löschmöglichkeiten und mögliche Protokolldaten,
- Unterauftragnehmer und mögliche Übermittlungen in Drittländer,
- Zugriffs- und Konfigurationsmöglichkeiten,
- sowie verfügbare Informationen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Keine pauschale oder unveränderliche Anbieterliste
KI-Systeme und ihre Bedingungen entwickeln sich laufend weiter. Außerdem kann sich die geeignete technische Lösung je nach Auftrag unterscheiden. Eine starre Anbieterliste würde daher nicht zuverlässig abbilden, welches System bei einer konkreten Bearbeitung verwendet wurde.
Konkrete Anbieter- und Systemangaben sollen deshalb auftragsbezogen und anhand des tatsächlich vorgesehenen Einsatzes bereitgestellt werden. Namen, Standorte oder Löschfristen werden nur genannt, wenn sie für die betreffende Konfiguration geprüft sind.
SaaS und On-Premises unterscheiden
Für die geplante externe Bereitstellung von PrivacyMaster werden sowohl eine zentral betriebene SaaS-Lösung als auch eine On-Premises-Variante untersucht. Bei einer On-Premises-Lösung können einzelne Komponenten innerhalb einer vom Nutzer kontrollierten Infrastruktur betrieben werden. Welche Systeme und Funktionen tatsächlich verfügbar sein werden, befindet sich noch in Entwicklung.
Änderungen werden neu bewertet
Neue Modelle, Anbieterwechsel oder geänderte Vertrags- und Speicherbedingungen können eine erneute Datenschutz- und Sicherheitsprüfung erforderlich machen. Deshalb werden technische Änderungen nicht allein nach Funktionsumfang bewertet.
Menschen behalten die Kontrolle
Die Systeme unterstützen Analyse, Strukturierung und Dokumentation. Die Auswahl der Werkzeuge, die fachliche Prüfung und die Freigabe der Ergebnisse erfolgen durch qualifizierte Menschen. PrivacyMaster trifft keine eigenständigen verbindlichen Datenschutzentscheidungen.
Sie benötigen konkrete Anbieterinformationen?
Gern erläutern wir Ihnen die für Ihre Aufgabe vorgesehene Systemkonfiguration. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich über „PrivacyMaster mieten“.

