Geschäftsgeheimnisse und IT-Sicherheit beim KI-Einsatz

Geschäftsgeheimnisse, Quellcode, Netzpläne oder Angaben zu Sicherheitslücken dürfen nicht unkontrolliert in eine KI-Anwendung gelangen. PrivacyMaster behandelt solche Informationen deshalb nicht wie gewöhnliche Arbeitsdaten. Vor einer KI-gestützten Bearbeitung werden Zweck, Erforderlichkeit und Schutzbedarf geprüft. Wo eine sichere und angemessene Verarbeitung nicht belastbar festgelegt werden kann, werden die betreffenden Inhalte nicht in den vorgesehenen KI-Dienst eingegeben.

Was schützt das Geschäftsgeheimnisgesetz?

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) schützt nicht automatisch jede interne Information. Nach § 2 GeschGehG muss eine Information unter anderem geheim, von wirtschaftlichem Wert und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sein. Zudem muss ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung bestehen.

Für Unternehmen bedeutet das: Schutzbedürftige Informationen sollten identifiziert, klassifiziert und durch nachvollziehbare Maßnahmen geschützt werden. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt von Wert, Risiko, Nutzung und technischer Umgebung ab. Der Einsatz eines KI-Systems muss in dieses Schutzkonzept einbezogen werden.

Welche Infrastrukturinformationen sind besonders kritisch?

Bei einer Datenschutz- oder Sicherheitsprüfung können Informationen erforderlich sein, die zugleich Rückschlüsse auf die IT-Infrastruktur erlauben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Netzwerk-, System- und Architekturpläne,
  • Konfigurationen von Firewalls, Servern und Cloud-Diensten,
  • Quellcode, technische Dokumentationen und Schnittstellenbeschreibungen,
  • Schwachstellenberichte, Protokolle und Wiederanlaufkonzepte,
  • Zugriffs- und Berechtigungskonzepte sowie
  • Vertrags-, Entwicklungs- oder Kalkulationsinformationen.

Passwörter, private Schlüssel, API-Schlüssel oder aktive Zugangsdaten gehören grundsätzlich nicht in eine KI-Eingabe. Für die fachliche Bewertung reicht häufig eine abstrahierte Beschreibung der Sicherheitsmaßnahme oder des festgestellten Risikos.

Wie verhindert PrivacyMaster unnötige KI-Eingaben?

Wer Geschäftsgeheimnisse bei KI schützen möchte, sollte sich nicht allein auf einen automatischen Filter verlassen. Auch ein technischer Prüfmechanismus kann vertrauliche Inhalte übersehen. PrivacyMaster verbindet deshalb mehrere Prüfschritte:

  1. Aufgabe eingrenzen: Zunächst wird geklärt, welche Information für die konkrete Bewertung tatsächlich benötigt wird.
  2. Schutzbedarf erkennen: Kennzeichnungen des Mandanten, Dokumentenart und Inhalt werden vor der Verarbeitung berücksichtigt.
  3. Daten reduzieren: Namen, interne Kennungen, technische Details und nicht erforderliche Dokumentteile werden entfernt, ersetzt oder verallgemeinert, soweit die Aufgabe dies zulässt.
  4. System und Einstellungen prüfen: Anbieter, Tarif, Datenverwendung, Speicherpraxis, Unterauftragnehmer und verfügbare Schutzfunktionen werden aufgabenbezogen betrachtet.
  5. Bearbeitungsweg festlegen: Ist der vorgesehene KI-Dienst für den verbleibenden Inhalt nicht geeignet, wird die Information nicht dort verarbeitet. Die Aufgabe muss dann ohne diese Angaben, ohne KI-Unterstützung oder in einer dafür freigegebenen Umgebung bearbeitet werden.

Welche Rolle spielt die IT-Sicherheit?

Der Schutz endet nicht an der Eingabemaske. Auch Übermittlung, Zwischenspeicherung, Zugriffsrechte, Protokollierung, Ablage und Löschung gehören zum Bearbeitungsweg. Berechtigungen sollen nach dem Erforderlichkeitsprinzip vergeben und Übertragungs- sowie Speicherwege anhand des Schutzbedarfs ausgewählt werden. Änderungen an Anbietern, Funktionen oder Infrastruktur können eine erneute Prüfung erforderlich machen.

Das BSI weist zudem darauf hin, dass anwendungsintegrierte KI-Sprachmodelle durch indirekte Prompt-Injections beeinflusst werden können. Inhalte aus Dokumenten oder externen Quellen sind deshalb nicht automatisch vertrauenswürdig. Weitere Einzelheiten finden Sie in der BSI-Warnung zu indirekten Prompt-Injections.

Verknüpfte Schutzmaßnahmen bei PrivacyMaster

Die praktische Umsetzung wird auf den Seiten Technische und organisatorische Maßnahmen, Vertraulichkeit bei der KI-gestützten Bearbeitung und Umgang mit Mandantendaten erläutert. Ergänzend beschreiben die Seiten Eingesetzte Anbieter und Systeme sowie Speicher- und Löschkonzept weitere Teile des Datenwegs.

Menschen entscheiden über die Freigabe

PrivacyMaster unterstützt die strukturierte Prüfung, entscheidet aber nicht selbst, ob ein Geschäftsgeheimnis in einer KI-Anwendung verarbeitet werden darf. Qualifizierte Mitarbeitende bewerten die konkrete Aufgabe, den Schutzbedarf und den vorgesehenen Bearbeitungsweg. Die fachliche Entscheidung und Verantwortung bleiben beim Menschen.

Sie möchten prüfen, welche Infrastrukturinformationen für Ihre Aufgabe benötigt werden und wie eine datenarme Bearbeitung möglich ist? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.