KI kann Datenschutzaufgaben vorbereiten, Informationen strukturieren und erste Arbeitsergebnisse erstellen. Eine sprachlich überzeugende Ausgabe ist jedoch noch keine fachlich belastbare Bewertung. Deshalb werden die mit PrivacyMaster vorbereiteten Inhalte durch qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK geprüft.
KI liefert eine Arbeitsgrundlage
Ein KI-System kennt nur die Informationen, die ihm für die jeweilige Aufgabe bereitgestellt werden. Betriebliche Abläufe, frühere Entscheidungen oder besondere Anforderungen eines Mandanten können fehlen. Zudem können Ergebnisse unvollständig, missverständlich oder sachlich falsch sein.
Prüfung im konkreten Mandantenkontext
Bei der fachlichen Prüfung wird unter anderem kontrolliert, ob das Ergebnis zur Aufgabe und zu den Ausgangsinformationen passt. Berücksichtigt werden erkennbare Lücken, Widersprüche, ungeklärte Annahmen sowie die praktische Umsetzbarkeit. Fehlende Angaben werden nicht durch Vermutungen ersetzt. Soweit erforderlich, werden Rückfragen gestellt oder weitere Unterlagen einbezogen.
Prüftiefe richtet sich nach Aufgabe und Risiko
Ein kurzer Hinweis erfordert eine andere Prüfung als eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine komplexe Vertragsbewertung. Umfang und Tiefe der Kontrolle richten sich deshalb nach Bedeutung, Verwendungszweck und möglichen Auswirkungen des Ergebnisses.
Verantwortung bleibt beim Menschen
PrivacyMaster unterstützt die Bearbeitung. Die abschließende Einordnung, Freigabe und Verantwortung verbleiben bei qualifizierten Menschen.

