Externe Datenschutzbetreuung: persönlich beraten, mit KI unterstützt

Datenschutzfragen entstehen im laufenden Betrieb: bei neuen Verfahren, Verträgen, Dienstleistern, Softwarelösungen oder Anfragen betroffener Personen. Als externer Datenschutzbeauftragter begleitet DSBOK Unternehmen bei diesen Aufgaben. PrivacyMaster unterstützt die strukturierte Vorbereitung, ersetzt aber nicht die persönliche Beratung.

Unterstützung im Datenschutzalltag

Abhängig vom vereinbarten Mandat kann die externe Betreuung unter anderem die Beratung von Geschäftsleitung und Mitarbeitenden, die Prüfung der Datenschutzdokumentation, die Begleitung neuer Verarbeitungstätigkeiten sowie die Vorbereitung von Audits und Datenschutz-Folgenabschätzungen umfassen.

KI schafft eine strukturierte Arbeitsgrundlage

Bei umfangreichen Unterlagen und wiederkehrenden Aufgaben kann PrivacyMaster Inhalte ordnen, mögliche Prüfbereiche sichtbar machen und erste Arbeitsstände vorbereiten. So steht eine strukturierte Grundlage für Rückfragen, fachliche Bewertungen und praktikable Maßnahmen zur Verfügung.

Ergebnisse werden fachlich geprüft

Ein KI-Ergebnis ist keine fertige Beratung. Es kann Lücken, Fehler oder unzutreffende Annahmen enthalten. Qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK gleichen die Ausgaben deshalb mit den Informationen und tatsächlichen Abläufen des Mandanten ab. Offene Punkte werden kenntlich gemacht und nicht durch vermeintlich sichere Aussagen ersetzt.

Klare Verantwortlichkeiten

PrivacyMaster trifft keine verbindlichen Entscheidungen. Die fachliche Empfehlung, Kommunikation und Freigabe erfolgen durch Menschen. Die Unternehmensleitung bleibt zugleich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der eigenen Organisation verantwortlich.

Mehr über die externe Datenschutzbetreuung mit PrivacyMaster erfahren

Vertraulichkeit beim KI-Einsatz beginnt vor der Verarbeitung

Mandanten überlassen DSBOK personenbezogene Daten, interne Abläufe, Vertragsinhalte, technische Angaben oder Geschäftsgeheimnisse. Der Einsatz von KI ändert nichts daran, dass diese Informationen vertraulich zu behandeln sind. Vertraulichkeit beginnt deshalb bereits bei der Auswahl der Daten, Systeme und Bearbeitungswege.

Nur erforderliche Informationen verwenden

Vor einer KI-gestützten Bearbeitung wird geprüft, welche Inhalte für die konkrete Aufgabe benötigt werden. Soweit möglich, werden Namen, interne Kennzeichnungen und andere identifizierende Angaben entfernt oder ersetzt. Eine geringere Datenmenge kann mögliche Auswirkungen begrenzen. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob das vorgesehene System für die verbleibenden Informationen geeignet ist.

Zugriffe und technische Rahmenbedingungen prüfen

Vertrauliche Daten sollen nur Personen zugänglich sein, die sie für ihre Aufgabe benötigen. Auch Speicherpraxis, Datenverwendung, Unterauftragnehmer und Einstellungen des eingesetzten KI-Dienstes sind zu berücksichtigen. Ebenso gehören Übertragungswege, Zwischenablagen und die spätere Speicherung der Ergebnisse zum Bearbeitungsprozess.

Risiken regelmäßig neu bewerten

Technische und organisatorische Maßnahmen können Risiken reduzieren, aber nicht vollständig ausschließen. Werden neue Anbieter, Funktionen oder Verarbeitungswege eingesetzt, müssen ihre Auswirkungen auf Datenschutz und Vertraulichkeit deshalb erneut geprüft werden.

Die Verantwortung bleibt beim Menschen

KI unterstützt die Aufbereitung. Qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK entscheiden über die verwendeten Daten, prüfen die Ergebnisse fachlich und verantworten deren Freigabe.

Mehr über die vertrauliche KI-gestützte Bearbeitung erfahren