Speichern und Löschen bei KI: Der Zweck entscheidet

Bei einer KI-gestützten Bearbeitung können verschiedene Datenbestände entstehen: Originalunterlagen, reduzierte Arbeitsfassungen, Eingaben, Zwischenergebnisse und das fachlich geprüfte Endergebnis. Diese Informationen müssen nicht automatisch gleich lange gespeichert werden. DSBOK betrachtet deshalb den gesamten Datenweg von der Bereitstellung bis zur Löschung.

Der konkrete Zweck bestimmt die Speicherdauer

Unterlagen werden benötigt, solange sie für die Bearbeitung, fachliche Prüfung und nachvollziehbare Dokumentation erforderlich sind. Nach Abschluss ist zu prüfen, welche Daten weiter aufbewahrt werden müssen und welche gelöscht werden können. Dabei können Auftrag, Datenart, Vereinbarungen und gesetzliche Pflichten unterschiedliche Fristen begründen.

Auch externe Anbieter berücksichtigen

Bei KI-Diensten ist relevant, ob und wie lange Eingaben, Ausgaben, Protokolle oder Sicherungskopien gespeichert werden. Die tatsächlichen Löschmöglichkeiten hängen vom Anbieter, Vertrag, Tarif und den gewählten Einstellungen ab. Eine Löschung im Benutzerkonto muss daher nicht bedeuten, dass sämtliche technischen Kopien sofort entfernt sind.

Löschung ist ein organisatorischer Prozess

Entfällt der Speicherzweck, müssen mögliche Kopien, Exporte und Ablageorte mitbetrachtet werden. Zuständigkeiten und technische Möglichkeiten müssen zusammenpassen. Werden Anbieter, Funktionen oder interne Abläufe geändert, ist auch das Speicher- und Löschkonzept erneut zu prüfen.

Die Entscheidung bleibt beim Menschen

PrivacyMaster kann den Arbeitsprozess unterstützen. Qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK entscheiden jedoch, welche Informationen benötigt werden, was dokumentiert bleiben muss und wann eine Löschung erfolgen kann.

Mehr über das Speicher- und Löschkonzept von PrivacyMaster erfahren

Vertraulichkeit beim KI-Einsatz beginnt vor der Verarbeitung

Mandanten überlassen DSBOK personenbezogene Daten, interne Abläufe, Vertragsinhalte, technische Angaben oder Geschäftsgeheimnisse. Der Einsatz von KI ändert nichts daran, dass diese Informationen vertraulich zu behandeln sind. Vertraulichkeit beginnt deshalb bereits bei der Auswahl der Daten, Systeme und Bearbeitungswege.

Nur erforderliche Informationen verwenden

Vor einer KI-gestützten Bearbeitung wird geprüft, welche Inhalte für die konkrete Aufgabe benötigt werden. Soweit möglich, werden Namen, interne Kennzeichnungen und andere identifizierende Angaben entfernt oder ersetzt. Eine geringere Datenmenge kann mögliche Auswirkungen begrenzen. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob das vorgesehene System für die verbleibenden Informationen geeignet ist.

Zugriffe und technische Rahmenbedingungen prüfen

Vertrauliche Daten sollen nur Personen zugänglich sein, die sie für ihre Aufgabe benötigen. Auch Speicherpraxis, Datenverwendung, Unterauftragnehmer und Einstellungen des eingesetzten KI-Dienstes sind zu berücksichtigen. Ebenso gehören Übertragungswege, Zwischenablagen und die spätere Speicherung der Ergebnisse zum Bearbeitungsprozess.

Risiken regelmäßig neu bewerten

Technische und organisatorische Maßnahmen können Risiken reduzieren, aber nicht vollständig ausschließen. Werden neue Anbieter, Funktionen oder Verarbeitungswege eingesetzt, müssen ihre Auswirkungen auf Datenschutz und Vertraulichkeit deshalb erneut geprüft werden.

Die Verantwortung bleibt beim Menschen

KI unterstützt die Aufbereitung. Qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK entscheiden über die verwendeten Daten, prüfen die Ergebnisse fachlich und verantworten deren Freigabe.

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