Mandantendaten beim KI-Einsatz: auf das Erforderliche beschränken

KI kann Datenschutzaufgaben unterstützen. Dafür werden je nach Auftrag auch Informationen aus dem Mandantenkontext benötigt. Das bedeutet jedoch nicht, dass vollständige Unterlagen oder sämtliche verfügbaren Daten an ein KI-System übergeben werden müssen. DSBOK prüft deshalb vorab, welche Angaben für die konkrete Aufgabe tatsächlich erforderlich sind.

Nur notwendige Informationen verwenden

Namen, Kontaktdaten, Personalnummern und vergleichbare Identifikationsmerkmale lassen sich bei vielen Aufgaben entfernen, ersetzen oder verallgemeinern. Dabei bleibt wichtig: Eine Pseudonymisierung reduziert Risiken, ist aber nicht automatisch eine vollständige Anonymisierung.

Sensible Inhalte gesondert betrachten

Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten, Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen können einen erhöhten Schutzbedarf haben. Vor einer KI-gestützten Bearbeitung ist daher zu prüfen, ob diese Inhalte benötigt werden und ob das vorgesehene System dafür geeignet ist. Wenn die Aufgabe ohne sensible Angaben bearbeitet werden kann, werden sie nicht einbezogen.

Fachliche Prüfung bleibt unverzichtbar

Zugriffsrechte, Übertragungswege und die Rahmenbedingungen des eingesetzten KI-Dienstes gehören ebenfalls zur Prüfung. Die KI entscheidet weder über Berechtigungen noch über die Freigabe. Qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK prüfen die Ergebnisse im konkreten Mandantenkontext und verantworten das freigegebene Arbeitsergebnis.

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