Vertraulichkeit beim KI-Einsatz beginnt vor der Verarbeitung

Mandanten überlassen DSBOK personenbezogene Daten, interne Abläufe, Vertragsinhalte, technische Angaben oder Geschäftsgeheimnisse. Der Einsatz von KI ändert nichts daran, dass diese Informationen vertraulich zu behandeln sind. Vertraulichkeit beginnt deshalb bereits bei der Auswahl der Daten, Systeme und Bearbeitungswege.

Nur erforderliche Informationen verwenden

Vor einer KI-gestützten Bearbeitung wird geprüft, welche Inhalte für die konkrete Aufgabe benötigt werden. Soweit möglich, werden Namen, interne Kennzeichnungen und andere identifizierende Angaben entfernt oder ersetzt. Eine geringere Datenmenge kann mögliche Auswirkungen begrenzen. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob das vorgesehene System für die verbleibenden Informationen geeignet ist.

Zugriffe und technische Rahmenbedingungen prüfen

Vertrauliche Daten sollen nur Personen zugänglich sein, die sie für ihre Aufgabe benötigen. Auch Speicherpraxis, Datenverwendung, Unterauftragnehmer und Einstellungen des eingesetzten KI-Dienstes sind zu berücksichtigen. Ebenso gehören Übertragungswege, Zwischenablagen und die spätere Speicherung der Ergebnisse zum Bearbeitungsprozess.

Risiken regelmäßig neu bewerten

Technische und organisatorische Maßnahmen können Risiken reduzieren, aber nicht vollständig ausschließen. Werden neue Anbieter, Funktionen oder Verarbeitungswege eingesetzt, müssen ihre Auswirkungen auf Datenschutz und Vertraulichkeit deshalb erneut geprüft werden.

Die Verantwortung bleibt beim Menschen

KI unterstützt die Aufbereitung. Qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK entscheiden über die verwendeten Daten, prüfen die Ergebnisse fachlich und verantworten deren Freigabe.

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