KI-Modelle können dieselbe Datenschutzaufgabe unterschiedlich bearbeiten. Sie gewichten Informationen anders, setzen eigene Schwerpunkte und gelangen teilweise zu abweichenden Vorschlägen. PrivacyMaster kann deshalb zwei Modelle in einen Arbeitsprozess einbeziehen.
Unterschiedliche Perspektiven sichtbar machen
Ein Modell kann zunächst Inhalte strukturieren, Fragen herausarbeiten oder einen Entwurf vorbereiten. Ein zweites Modell kann weitere Gesichtspunkte ergänzen und die erste Ausarbeitung aus einer anderen Perspektive betrachten. Der Vergleich kann dabei helfen, mögliche Lücken oder Widersprüche früher zu erkennen.
Zwei Ergebnisse sind keine Garantie
Auch zwei KI-Modelle können denselben Fehler wiederholen oder wichtige Informationen übersehen. Eine übereinstimmende Aussage ist daher nicht automatisch richtig oder vollständig. Die Ergebnisse bleiben eine Arbeitsgrundlage, die zum konkreten Mandanten und zur jeweiligen Aufgabe passen muss.
Die fachliche Prüfung bleibt entscheidend
Qualifizierte Mitarbeitende von DSBOK prüfen die Vorschläge, gleichen sie mit den verfügbaren Informationen ab und berücksichtigen den betrieblichen Kontext. Die abschließende Bewertung und Verantwortung werden nicht an ein KI-System übertragen.
Mehr über den Einsatz erfahren
Auf der neuen Unterseite erläutern wir, wie PrivacyMaster unterschiedliche KI-Perspektiven nutzen kann und wo die Grenzen dieses Ansatzes liegen.

